Die Arbeit der Hebamme beginnt nicht erst im Kreißsaal
- Hebammenhilfe ist gesetzlich festgelegt und kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden.
- Hebammenhilfe wird von den Krankenkassen bezahlt.
- Die Betreuung in der Schwangerschaft, bei der Geburt, die Besuche im Wochenbett und die Stillberatung gehört zum Aufgabenbereich der Hebamme.
- Bei Komplikationen zieht die Hebamme einen Frauen- oder Kinderarzt / -ärztin hinzu.
- Die Arbeit der Hebamme wird vom Gesundheitsamt beaufsichtigt.
Hinweise:
Akupunkturbehandlungen werden NICHT von den Krankenkassen übernommen und müssen als IGEL-Leistung selbst bezahlt werden.
K-Taping ist eine moderne Therapie, die durch Anlegen elastischer Tapes schwangerschaftsbedingte Beschwerden mindern kann. Für die Anlage wird ein Pauschalbetrag inkl. der Materialkosten als IGEL-Leistung berechnet.